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Abschiednehmen - Bestattungshaus Dresden-Ost OHG

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Das Brauchtum der Aufbahrung und Abschiednahme ist vielen Menschen im heutigen Alltag aus dem Gedächtnis verschwunden. Die direkte Konfrontation mit der Verkörperung des Todes  erscheint erschreckend, insbesondere da diese Tradition heutzutage meist mehr nur im ländlichen Bereich häufig praktiziert wird und es den meisten Menschen an einem Bezug zu diesem Brauch fehlt.
Auch unsere Mitarbeiter im Bestattungshaus Dresden-Ost werden oft gefragt: „Macht man so etwas überhaupt noch?" Die Antwort ist ein klares „Ja".  Wann und für wen eine Aufbahrung des Verstorbenen sinnstiftend ist, ist allerdings sehr verschieden. In den meisten Fällen jedoch können wir den letzten Blick, den letzten Kontakt mit dem Toten jedoch nur befürworten.

Die Angst, dass der letzte Anblick des geliebten Menschen ein grauenhaftes Erlebnis sei, welches sich für immer ins Gedächtnis einbrenne, ist jedoch in der Regel unbegründet. Denn:

Unser fachlich geschultes Personal ist in der Lage durch erworbenes Wissen und Techniken ein würdevolles Abschiednehmen zu gewährleisten. Der Verstorbene wird umfassend gereinigt, angekleidet und für den Anlass des Abschiednehmens vorbereitet. Ein starrender lebensleerer Blick ist ebenso ausgeschlossen wie ein offen stehender Mund.

Ein Aufbahrungsraum bietet einen pietätvollen Rahmen und ein angemessenes Zeitfenster um sich ganz privat und ohne Störung zu verabschieden – beides ist oft in Krankenhauszimmern oder den Räumen einer Pflegeeinrichtung nicht möglich.

Ein würdevoll gestalteter Abschied kann so zu einer Erinnerung werden, die den Tod des geliebten Menschen begreifbar macht und besser verarbeiten lässt. Eine Berührung des Verstorbenen oder das Aussprechen bisher ungesagter Worte können oft die letzte Möglichkeit des Abschieds sein, der sich nicht wiederholen lässt.


In den meisten Fällen ist eine Aufbahrung am geöffneten Sarg sogar bis zu einer Woche nach Eintritt des Todes ohne Schwierigkeiten möglich. Angehörige haben somit ausreichend Zeit, sich zu überlegen, ob sie einen persönlichen Abschied vom Verstorbenen wünschen, bei dem auch die Beigabe von persönlichen Gegenständen in den Sarg erlaubt ist.

Unser fachkundiges Personal berät Sie gerne bei Fragen oder einer Entscheidung.

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