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Wichtige Adressen - Bestattungshaus Dresden-Ost OHG

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Sozialbestattung - Sozialamt


Der Begriff „Sozialbestattung“ bezieht sich auf eine Bestattung von  Verstorbenen, für die Hinterbliebene oder vertraglich verpflichtete  Dritte (zum Beispiel testamentarisch eingesetzte Erben, Verpflichtung  aus einer Sterbeversicherung) für die Kosten der Bestattung weder aus  dem Erbe noch auf Grund eigener finanziellen Mittel (Einkommen und  Vermögen) selbst aufkommen können. In diesen Fällen kann das Sozialamt  gemäß § 74 SGB XII bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die  erforderlichen Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung ganz oder  teilweise übernehmen.
Eine Kostenübernahme für anonyme Bestattungen und für Totesfälle, bei  denen keine Angehörigen ermittelt werden können, fällt nicht unter die  Regelung des § 74 SGB XII. Dafür ist das Ordnungsamt der  Landeshauptstadt Dresden (Abteilung Sicherheitsangelegenheiten)  zuständig.



Sozialleistungen Nord / Besondere Personengruppen (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Soziale Leistungen

Telefon: 0351 - 4885520
Fax: 0351 - 4885429
E-Mail: sozialleistungen@dresden.de

Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besucheranschrift
Bürgerstraße 63
01127 Dresden

 
Rente und Hinterbliebenenrente - Sozialamt
 
   
Für die Stadt Dresden
 

Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
SG Betreuungsbehörde/Versicherungsamt
 

Tel.: 0351 - 4884841
Fax: 0351 - 4884883
E-mail: versicherungsamt@dresden.de
 
 
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
 
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung
 
 
Bitte melden Sie sich telefonisch an. So vermeiden Sie Wartezeiten und erfahren gleich welche Unterlagen zum Termin mitzubringen sind.


Besucheranschrift
Glashütter Straße 51 (barrierefrei zugänglich)
01309 Dresden
1. Etage, Zimmer 110

Erbschein beantragen - Amtsgericht Dresden, Nachlassabteilung


Für die Beantragung eines Erbscheins ist das Amtgericht des letzten Wohnsitzes zuständig. Für Verstorbene mit einem Wohnsitz in Dresden ist also das Amtgericht Dresden, Nachlassabteilung zuständig.



Telefon: 0351 - 446 0
Fax: 0351 - 442 3280

Öffnungszeiten
Montag und Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Besucheranschrift:
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Haltestelle: Sachsenallee
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